Martin Schröder
8 Minuten Lesezeit
09 Aug
09Aug

Vier Tätigkeiten, vier verschiedene Regelungen. Wer alle vier anbietet, muss alle vier kennen. Erst kurz für Arbeitnehmer, dann ausführlicher für Betriebe.


Teil 1 – Für Arbeitnehmer

Das ist der Mindestbetrag je Arbeitsstunde, brutto:

Was du machstMindestens je StundeWoraus
Innenreinigung, Unterhaltsreinigung, Treppenhaus, Büro15,00 €Branchenmindestlohn Gebäudereinigung, Lohngruppe 1
Glas- und Fassadenreinigung18,40 €Branchenmindestlohn Gebäudereinigung, Lohngruppe 6
Grünpflege im tarifgebundenen GaLaBau-Betriebrund 20,91 €Tarifvertrag Garten- und Landschaftsbau
Grünpflege ohne Tarifbindung13,90 €Gesetzlicher Mindestlohn
Winterdienst13,90 €Gesetzlicher Mindestlohn


Die 15,00 € und die 18,40 € sind allgemeinverbindlich. Sie gelten für jeden Betrieb, der Gebäudereinigung erbringt — auch ohne Verbandsmitgliedschaft. Steht in deinem Arbeitsvertrag weniger, ist dieser Punkt unwirksam. Der GaLaBau-Tarif ist es nicht. Er gilt nur, wenn dein Betrieb tarifgebunden ist. Ist er es nicht, bleibt es beim gesetzlichen Mindestlohn. Fensterputzen ist besser bezahlt. Glas- und Fassadenreinigung ist eine eigene Lohngruppe und liegt 3,40 € höher. Der Winterdienst hat keinen eigenen Branchenmindestlohn. Die Untergrenze ist der gesetzliche Mindestlohn. Viele Reinigungsbetriebe zahlen freiwillig ihren Reinigungssatz, verpflichtet sind sie dazu nicht.

2027

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Damit steigen automatisch auch die Untergrenzen für Grünpflege ohne Tarifbindung und für Winterdienst. Der Tarifvertrag der Gebäudereinigung läuft am 31. Dezember 2026 aus, danach wird neu verhandelt. Dass die Branchenwerte steigen, ist wahrscheinlich — um wie viel, steht noch nicht fest. 


Teil 2 – Für Betriebe

Der Mindestlohn ist der Anfang deiner Kalkulation, nicht das Ergebnis.

Vom Lohn zum Stundensatz

Zwischen dem, was du zahlst, und dem, was du berechnest, liegen Lohnnebenkosten, Urlaub, Krankheit, Fahrzeug, Material, Versicherung und Verwaltung. Üblich ist ein Faktor von 2,0 bis 2,2.

TätigkeitMindestlohnUntergrenze Stundensatz
Unterhalts- und Hausreinigung15,00 €rund 30–33 €
Glas- und Fassadenreinigung18,40 €rund 37–40 €
Grünpflege mit Tarifbindung20,91 €rund 42–46 €
Grünpflege ohne Tarifbindung, Winterdienst13,90 €rund 28–31 €


Das ist nicht dein Wunschpreis, sondern die Schwelle, unter der ein Auftrag nicht mehr trägt. Die niedrige Untergrenze beim Winterdienst hilft dir in der Praxis wenig. Rufbereitschaft im Januar bekommst du zum Mindestlohn kaum besetzt, und die Bereitschaftszeit selbst musst du ohnehin einpreisen.

Beispiel: der Preis je Fenster

Im Internet wird Fensterreinigung ab 2,50 € je Fenster angeboten. Bei 37 € Stundensatz sind das vier Minuten je Fenster — beidseitig, mit Rahmen, anteilig Anfahrt und Abrechnung. Realistisch brauchst du sechs bis acht Minuten, bei starker Verschmutzung, schwerer Erreichbarkeit oder Sprossenfenstern deutlich mehr. Daraus ergibt sich ein Preis von etwa fünf Euro je Fenster aufwärts — und da reden wir noch nicht von gründlich. Das ist die Untergrenze einer sauberen Kalkulation, kein gehobener Preis. Wer dauerhaft klar darunter liegt, arbeitet schwarz, unter Mindestlohn oder mit Verlust.

Was 2027 bedeutet

Zwei Daten stehen fest: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €, und der Tarifvertrag der Gebäudereinigung endet am 31. Dezember 2026. Damit liegt der allgemeine Mindestlohn nur noch 40 Cent unter dem heutigen Branchensatz der Lohngruppe 1. So dicht beieinander verliert ein Branchenmindestlohn seinen Sinn. Für die Tarifrunde ist deshalb mit einer deutlichen Anhebung zu rechnen.

Was du in deine Verträge schreiben solltest

Bei einem Festpreisvertrag über drei Jahre trägst du steigende Löhne allein. Der Vertrag bleibt gültig, die Differenz geht von deiner Marge ab. Eine Preisanpassungsklausel, die an den Branchenmindestlohn anknüpft, verteilt dieses Risiko. Sprich sie beim Vertragsgespräch offen an, statt sie ins Kleingedruckte zu setzen — dann ist sie leicht zu erklären.

Einordnung

Steigende Mindestlöhne belasten deine Kalkulation. Sie verengen aber vor allem den Spielraum für Anbieter, die nur über den Preis kommen. Mit jeder Erhöhung wird der Abstand zwischen einer tragfähigen und einer nicht tragfähigen Kalkulation grösser — und damit sichtbarer.



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Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand August 2026. Kein Ersatz für Rechts- oder Steuerberatung.


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